Die am häufigsten gestellte Frage in jedem Karate-Verein lautet: Darf ich Prüfung machen? In Vohenstrauß ist sie einfach zu beantworten.
Etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin findet im Verein eine Leistungsüberprüfung statt. Dabei wird Ihr gesamtes Können rund um die Prüfung zum jeweiligen Gürtel von drei erfahrenen Prüfern und Übungsleitern praktisch abgefragt, und Sie bekommen eine Empfehlung, ob es Sinn hat, in vier Wochen zur Prüfung anzutreten. Wer bereits die Leistungsüberprüfung nicht besteht, kann nicht an der Prüfung teilnehmen, und es wäre auch nicht ratsam.
Die Stempelkarte
Diese Karte wurde für unsere Jüngsten im Dojo als Motivation zum regelmäßigen Besuch des Trainings eingeführt, ganz nach dem Motto: Ohne Fleiß kein Preis. Anhand der Karte können Übungsleiter und Prüfer den Trainingseifer des jeweiligen Karateka genau ermitteln, denn für jede Einheit, an der teilgenommen wurde, gibt es einen Stempel.
- Für alle Karateka bis zum 14. Lebensjahr Pflicht.
- Pro Einheit wird direkt nach dem Training ein Stempel vergeben und eingetragen.
- Auf Nachstempeln besteht kein Anspruch, sollte die Karte einmal vergessen worden sein. Verantwortung tragen gehört dazu.
- Ist eine Karte voll, wird sie dem Abteilungsleiter übergeben und eine neue ausgehändigt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Prüfung
| Bis zur Prüfung zum | Mindestzahl an Trainingseinheiten |
|---|---|
| 7. Kyu | 30 Einheiten |
| 6. Kyu und darüber | 35 Einheiten |
| 4. Kyu und darüber | 40 Einheiten |
- Für Prüfungen ab dem 4. Kyu ist zusätzlich der Nachweis über den Besuch eines auswärtigen Lehrgangs zu erbringen, also eines, der nicht in Vohenstrauß stattfindet.
- Die Teilnahme an der Leistungsüberprüfung vor der Prüfung ist Pflicht.
- Die Wartezeiten des DKV und des BKB müssen eingehalten sein.
- Die volle Stempelkarte ist bei der Prüfung abzugeben, mit Unterschrift von der Leistungsüberprüfung.
Wartezeiten zwischen den Prüfungen
Aus der Verfahrensordnung für Kyu-Prüfungen des Deutschen Karate Verbandes ergibt sich Folgendes.
| Prüfung | Wartezeit |
|---|---|
| 9. Kyu und 8. Kyu | keine Wartezeit, bei herausragender Leistung zeitgleich möglich (Springer) |
| 8. Kyu bis 1. Kyu, Kinder bis 14 Jahre | 5 Monate seit der letzten Prüfung |
| 8. Kyu bis 1. Kyu, Erwachsene und Kinder über 14 Jahre | 3 Monate seit der letzten Prüfung |
Es rennt Ihnen nichts davon. Alle Prüfungstermine sind keine Pflicht, sondern nur Angebote.
Prüfung im Dojo Vohenstrauẞ
Für Kinder bis 14 Jahre
- Die Mindestzahl an Trainingseinheiten erledigen (siehe Stempelkarte).
- An der Leistungsüberprüfung teilnehmen, um die Unterschrift auf der Stempelkarte zu erhalten. Sie ist das Zeichen dafür, dass man zur Prüfung zugelassen wird.
- Am Prüfungstag den DKV-Ausweis mit gültiger Jahressichtmarke, 13 Euro Prüfungsgebühr (passend) und die ausgefüllte Stempelkarte am Prüfertisch vorlegen.
- An der Prüfung teilnehmen.
Für alle über 14 Jahre
- Fleißig auf den Prüfungstermin hintrainieren, nach Möglichkeit jedes Training absolvieren.
- An der Leistungsüberprüfung teilnehmen und das Feedback der Kommission abholen.
- Am Prüfungstag den DKV-Ausweis mit gültiger Jahressichtmarke und 13 Euro Prüfungsgebühr (passend) am Prüfertisch abgeben.
- An der Prüfung teilnehmen.
Prüfung auswärts
Bevor Sie sich zu einer Gürtelprüfung außerhalb Vohenstrauß aufmachen, sprechen Sie sich mit dem Abteilungsleiter ab und erklären Sie ihm Ihr Anliegen. Es wird grundsätzlich eine schriftliche Erlaubnis des Heim-Dojoleiters erbeten, die Sie nur von ihm bekommen.
Nach diesem Gespräch suchen Sie sich, mit Hilfe des Vereins oder allein, einen Lehrgang beziehungsweise ein Prüfungsdatum. Dann beginnt Ihre Vorbereitung, und es empfiehlt sich, die im Dojo angebotene Leistungsüberprüfung mitzumachen, um Ihr persönliches Feedback zu bekommen.
Im Übrigen gelten dieselben Schritte wie bei einer Prüfung im Dojo, mit dem Gespräch beim Abteilungsleiter als zusätzlichem ersten Punkt.